Verkehrsmedizin

Beide Ärzte besitzen die Verkehrsmedizinische Qualifikation. Unsere besondere Eignung auf den Gebieten der Diabetologie und Verkehrsmedizin ermöglicht die Gutachtenerstellung bei entsprechenden Fragestellungen, zum Beispiel zur Fahreignung. Verkehrsmedizinische Gutachten können für die Fachgebiete Allgemeinmedizin und allgemeine Innere Medizin sowie Diabetologie erstellt werden.

Für eine Begutachtung ist es notwendig, dass alle relevanten Befunde und Schriftstücke rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Gutachtentermin) bei uns vorliegen. Dies betrifft insbesondere augenärztliche Befunde, Laborwerte und ggf. die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte denken Sie auch daran zum Begutachtungstermin das Blutzuckertagebuch bzw. das Blutzuckermessgerät mitzubringen.

In aller Regel ergibt sich die Notwendigkeit zur Begutachtung aufgrund von behördlichen Vorgaben der Führerscheinstellen.

Die Gutachtenerstellung ist keine Kassenleistung, die Kosten hierfür müssen vom Klienten selbst getragen werden und variieren je nach Begutachtungsaufwand. In der Regel ist mit Kosten in einer Höhe von ca. 300-800 EUR zu rechnen.

Für Patienten aus der eigenen Praxis bzw. für Patienten die unter anderen Umständen von uns behandelt wurden, können aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Gutachten erstellt werden.